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Krankenkassen für Auslandschweizer

Wer in der Schweiz die Zelte abbrechen und sich für längere Zeit im Ausland niederlassen will, tut gut daran, sich rechtzeitig über die Krankenversicherung zu informieren. So lassen sich böse Überraschungen und Kosten vermeiden.


Die günstigste Grundversicherung zu finden ist in der Schweiz

einfach. Mehrere Onlineportale, eines davon vom Bundesamt

für Gesundheit (BAG), machen einem die Arbeit erträglich.


Schwierig wird es, wenn man den Wohnsitz ins Ausland verlegt.

Da kommt es darauf an, ob man Rentner, Entsandter,

Auslandschweizer, Diplomat, Student, oder eine Person in

militärischer Mission ist. Und dann muss man noch zwischen

erwerbstätigen oder nicht erwerbstätigen Familienangehörigen

unterscheiden. Und selbstverständlich kommt es auch darauf

an, in welchem Land man sich niederlässt; in der EU oder

ausserhalb.


Die wichtigste vorab: Wer bei einer Schweizer Krankenkasse

versichert sein will und nicht mehr dem

Krankenversicherungsgesetz (KVG) unterstellt ist, muss den

Antrag stellen, solange man in der Schweiz noch nicht

abgemeldet ist und somit seinen Wohnsitz noch nicht ins

Ausland verlegt hat. Verreisen und dann der Krankenkasse die

Adressänderung bekannt geben, geht also nicht. So will es die

Finanzmarktaufsicht (Finma).


Andernfalls müsste sich der Krankenversicherer den Vorwurf

gefallen lassen, man würde im Ausland Versicherungen

verkaufen, was ihnen untersagt ist.


Grundsätzlich gilt es zu unterscheiden, ob das neue Domizil in

der EU liegt oder ausserhalb. Zuerst zur EU: In gewissen Fällen

bleibt man weiterhin dem KVG unterstellt. Das gilt für

Rentnerinnen und Rentner, die in ein Land der EU ziehen und

von der Schweiz - nur von der Schweiz - eine Rente beziehen,

sei es von der AHV oder der IV. Sie dürfen nicht nur, sie

müssen sogar bei einer Schweizer Krankenkasse die

obligatorische Grundversicherung haben. So will es nicht die

Finma, so wollen es die bilateralen Verträge mit der EU. In der

EU gilt das Erwerbsortprinzip.


Ausnahme: Mit einzelnen Ländern hat die Schweiz ein

Optionsrecht vereinbart. So etwa mit den direkten

Nachbarländern oder Spanien, wo also der Rentner, die

Rentnerin, wählen kann, ob man die Grundversicherung in der

Schweiz oder im Wohnsitzland abschliessen will.


Zieht ein Portugiese nach seiner Pensionierung zurück in die

Heimat, um sich dort mit der AHV und dem Geld der

Pensionskasse einzurichten, so besteht für die Krankenkasse

ein Aufnahmezwang, weil eben der Portugiese von der Schweiz

eine Rente bezieht. Er ist dann gemäss der obligatorischen

Krankenpflegeversicherung (OKP) versichert.


Womit wir bei einer weiteren Ausnahme der Regel wären: Nur

Krankenkassen mit über 500'000 Grundversicherten sind

verpflichtet, Auslandschweizer im EU-Raum zu versichern.

So wie in der Schweiz die Prämien von Kanton zu Kanton

unterschiedlich hoch ausfallen, variieren sie im EU-Raum von

Land zu Land. Sie werden aufgrund der jeweiligen Kosten

berechnet, die die Versicherten im entsprechenden Land in

Rechnung stellen. Krankenkassen mit vielen Versicherten

können tendenziell tiefer kalkulieren, weil sich das Risiko auf

mehr Schultern verteilt.


In Frankreich zum Beispiel ist die CSS

viermal teurer als Progres, die zur Helsana-Gruppe gehört.

So viel zu Bürgerinnen und Bürger, die sich in einem EU-Land

niederlassen. Ganz anders verhält es sich bei Auswanderern,

die in ein Land ausserhalb der EU ziehen. Jedem Versicherer

ist es freigestellt, entsprechende Angebote zu führen. Unter den

bekannten Schweizer Krankenversicherern sind es nur die

CSS, KPT und Swica, welche Auslandschweizer ausserhalb

der EU versichern.


Achtung: Das Gesagte gilt nicht für Entsandte, also für Frauen

und Männer, die bei einem Arbeitgeber in der Schweiz unter

Vertrag stehen und für eine gewisse Zeit ins Ausland gehen.


Es gilt nur für Schweizerinnen und Schweizer, die hierzulande

die Zelte abbrechen und nicht als Entsandte im Sinne des

Schweizer Sozialversicherungsrechts gelten.


Entsandte sind sozialversicherungsrechtlich weiterhin in der

Schweiz versichert. So haben auch andere Versicherte, wie

etwa Groupe Mutuel oder Helsana, OKP-Versicherte in ihrem

Portefeille, die ausserhalb der EU wohnen und berufstätig sind -

eben Entsandte.


An dieser Stelle interessieren nur «echte» Auswanderer. Mit

über 2500 Versicherten ist die KPT Schweizer Marktführer für

freiwillige Krankenversicherungen ausserhalb des EU-Raums.

Ihre dominierende Rolle hat historische Gründe: Die

Krankenkasse des Personals des Bundes und der

Transportanstalten, so der frühere Name, versicherte stets das

diplomatische Corps - und tut dies heute noch. Die

Mitarbeitenden des Departements für auswärtige

Angelegenheiten (EDA, die auf Botschaften und in

Organisationen in der ganzen Welt arbeiten, sind bei der KPT

krankenversichert.


Interessant ist der Umstand, dass bei der KPT die Prämien

ausserhalb Europas einheitlich sind. Also in den USA oder in

Japan wohnhafte Schweizerinnen und Schweizer, wo

Spitalbehandlungen bekanntermassen überdurchschnittlich

hoch sind, zahlen gleich hohe Prämien wie Personen, die in

Tunesien, Brasilien oder China wohnen. «Wir haben

festgestellt, dass die Kostenunterschiede von Land zu Land

nicht gross abweichen», sagt Markus Rudaz, der bei der KPT

für den Kundendienst und Spezialversicherungen zuständig ist.

Das hat auch damit zu tun, dass Auslandschweizer, die in

einem Land mit einer zweifelhaften Gesundheitsversorgung

wohnen, sich häufig in der Schweiz behandeln lassen.

Nun muss man wissen, dass die Deckung der internationalen

Krankenversicherung der schweizerischen OKP ähnlich, aber

nicht identisch ist. Sie gehorcht nicht dem


Krankenversicherungsgesetz (KVG), sondern dem

Versicherungsvertragsgesetz (VVG), so wie die

Zusatzversicherungen generell. So hat die freiwillige

Krankenversicherung Marke KPT bei den Spitalkosten eine

obere Limite. Man kann diesen Cap gegen einen Aufpreis

ausschliessen. 90 Prozent der KPT-Kunden tun dies. Dazu ein

Beispiel: ein 40-jähriger Mann zahlt bei der Franchise von 1000

Franken und einem Selbstbehalt von 10 Prozent ohne

Unfalldeckung eine Prämie von 132 Franken und für den

Spitalzusatz halbprivat 64.40 Franken im Monat.

Neben der KPT bieten auch Swica und CSS Lösungen für

Auslandschweizer ausserhalb der EU an. Der International

Health Plan der CSS kennt zwei Tarifzonen. Die teurere gilt für

Japan, Hongkong, Singapore, Kanada und die USA. Im Rest

der Welt - immer ausserhalb der EU - zahlt man weniger.

Wie generell bei Zusatzversicherungen besteht für die

Krankenkassen kein Aufnahmezwang. Ältere Personen oder

solche mit einem gesundheitlichen Leiden werden unter

Umständen Mühe haben, sich bei einer schweizerischen

Krankenkasse zu versichern. Sie müssen sich allenfalls an

einen der zahlreichen internationalen Anbieter wenden.

Bekannt sind etwa die deutsche Allianz Care, die britische

Bupa, die luxemburgische Global Health oder Cigna Global mit

Sitz in Glasgow. Die in Bern domizilierte Visana beispielsweise

vermittelt die internationale Krankenversicherung von Cigna.

Wer im Ausland bei Cigna versichert ist, kann bei seiner

Rückkehr in die Schweiz bei der Visana eine

Zusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung abschliessen.

Das gleiche gilt bei der KPT für Versicherte der Allianz Care.

Soliswiss ist eine Genossenschaft für Auslandschweizer. Sie

berät zum Thema Auswanderung, Reisen, Globetrotten oder

bei Rückkehr in die Schweiz. Doch «Soliswiss ist keine

Versicherung und vermittelt auch keine Versicherungen», stellt

Geschäftsführerin Nicole Töpperwien klar. Man gebe Tipps,


worauf man achten müsse. Für Vermittlungen und konkrete

Offerten verweist Soliswiss an ihre Partnerin Strategic

Alliances. Sie ist exklusiv für die gesamte

Versicherungsberatung von Soliswiss-Mitgliedern zuständig,

berät aber auch Nichtmitglieder. Sie lebt von der

Vermittlungsprovision.


Gloria Pozzi ist bei der Strategic Alliances in der

Geschäftsleitung und auch Partnerin. Sie besteht darauf, keine

Empfehlung abzugeben, welche ausländische Anbieter etwa in

Frage kommen, mit welchen sie gute Erfahrung mache. «Das

kommt auf ganz viele verschiedene Faktoren an», sagt sie.

Unter anderem auch aufs Alter, aufs Wohnsitzland, auf die

Versicherungsdeckung, auf die Dauer des Auslandaufenthaltes

und die Nationalität der Person. Nur im Beratungsgespräch

könne man die individuellen


Erschienen auf Swissinfo am 28. August 2019

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