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Hakan Yakins Sondersetting hat auch sein Gutes

Ich komme zurück auf den Fall des Hakan Yakin, des Assistenztrainers des FC Schaffhausen, der Arbeitslosentaggelder bezieht. Neben anderen Ungereimtheiten gibt vor allem zu reden, dass er sich nicht bewerben muss.


Der vormalige Fussballprofi profitiert von einer Sonderregelung im Kanton Zürich, was viele Leser erzürnt hat. Dort muss man sich nicht bewerben, wenn man in einer Branche tätig ist, in der keine Stellen ausgeschrieben werden. Andere Kantone, andere Sitten. In Bern beispielsweise gibt es kein solches Sondersetting, wie mir das Amt für Arbeitslosenversicherung des Kantons Bern versichert.


Doch die umstrittene Sonderregelung kann man auch positiv sehen. Man frage nur mal bei den Personalabteilungen, äxgüsi, beim HR nach, was da nicht alles an Spontanbewerbungen aufs Pult flattert. Häufig sieht man schon auf den ersten Blick, dass die beim RAV angemeldete Person desinteressiert Bewerbungen rauslässt, nur um auf das geforderte Soll zu kommen und keine Sanktionen erleiden zu müssen.


Die HR-Chefin einer Krankenkasse erinnert sich an einen Fall, in dem ihr eine Person in entwaffnender Offenheit geschrieben hat, dass das RAV von ihr verlange, sich zu bewerben, weshalb sie ihr hiermit das Dossier übermittle.


Vor ziemlich genau zwei Jahren sagte eine RAV-Beraterin im «Club» des Schweizer Fernsehens, 55-Jährige würden beim RAV nicht anders behandelt als 25-Jährige. Für alle gebe es die gleichen Massnahmen und die gleichen Angebote. «Wir behandeln alle gleich», sagte sie. Das kanns ja wirklich auch nicht sein.


Vor etwa drei Jahren traf ich zufällig einen Schulkameraden, der am Gymnasium Griechisch und Latein unterrichtete. Er sei teilzeitarbeitslos und beim RAV, sagte er mir. Schülerinnen und Schüler, die noch Altgriechisch lernen wollen, seien am Aussterben. In einem Jahr werde er pensioniert. Nun müsse er für ein halbes Jahr pro Monat zwei Pro-forma-Bewerbungen abschicken.


Arbeitslosentaggelder beziehen, ohne einen Finger zu rühren, geht gar nicht. Doch Pro-forma-Bewerbungen schreiben, nur um die sturen Vorgaben zu erfüllen, geht auch nicht.

Was ist die Lösung? Vielleicht etwas mehr Flexibilität. Stellensuchende Personen haben eine Schadenminderungspflicht gegenüber der Arbeitslosenversicherung. Dazu gehört der Zwischenverdienst.


Häufig wird ein Zwischenverdienst nur im angestammten Beruf angestrebt. Warum wird einem Griechischlehrer nicht nahegelegt, Nachhilfestunden zu erteilen? Es muss ja nicht gleich Physik sein. Weshalb kann man von einem stellensuchenden Banker nicht verlangen, hinter einer Kaffeebar zu stehen oder sich wenigstens für den Rotkreuz-Fahrdienst zur Verfügung zu stellen? Das gibt zwar kein Geld, wird aber teilweise angerechnet. Warum wird einem ausgedienten Fussballprofi nicht zugemutet, zum Beispiel Sportartikel zu verkaufen?


Diese Kolumne ist am 21. Februar 2020 im SonntagsBlick erschienen. Auf Blickonline wurde sie aufgrund eines Vergleichs gelöscht.


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