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Fragen Sie bei der Anstellung nach Ihrer Pensionskasse


«Als 42jähriger Arbeitnehmer mit 117'000 Franken Bruttolohn und minimaler und gedeckelter BVG-Sammelstiftung der Swiss Life erwarten mich im Jahr 2045 knapp 347'000 Franken Kapital oder eine Jahresrente von 22'625 Franken. Das kann es ja wohl nicht sein.»


Dies schrieb mir jüngst ein Leser und fragte, was ich ihm oder seinem Arbeitgeber vorschlage. Sein Chef habe keine Ahnung von Vorsorge, sei aber offen für Vorschläge.


Die betreffende Firma hat bei Swiss Life einen Vollversicherungsvertrag abgeschlossen hat. Damit garantiert der Versicherer stets eine Deckung des Guthabens von 100 Prozent und kann deshalb das Geld nur sehr konservativ anlegen. Entsprechend tief sind die Renditen. Es wird sich lohnen, bei autonomen Sammelstiftungen Offerten einzuholen.


Zusätzlich ist darauf zu achten, dass der neue Vertrag neben den obligatorischen Mindestleistungen auch überobligatorische Leistungen beinhaltet. Das bedeutet, dass höhere Arbeitnehmer- und höhere Arbeitgeberbeiträge zu entrichten sind. Ohne geht es nicht. Dazu muss der Chef schon mal einwilligen.


Man kann es drehen und wenden wie man will: Wer in der 2. Säule nur gemäss dem obligatorischen Minimum versichert ist, muss eine starke dritte Säule aufbauen, ein stattliches Erbe antreten, eine reiche Partnerin oder einen reichen Partner heiraten oder sich darauf einstellen, im Alter keine Stricke zerreissen zu können.


«Oder gleich die Segel streichen und den Arbeitgeber wechseln?», fragt mich der Leser zudem. Tja, da kommen wir auf den Punkt: 117'000 Franken verdient der Mann. Hat er bei der Anstellung und der Lohnverhandlung nach den Leistungen der Pensionskasse gefragt? Das hat er wahrscheinlich nicht und befindet sich damit in der grossen Mehrheit.


Ich höre zwar, dass immer mehr Frauen und Männer im Anstellungsgespräch auch die Frage der beruflichen Vorsorge aufwerfen. Sie sind aber immer noch in der Minderheit. Dabei sind die Leistungen der Pensionskasse die mit Abstand wichtigsten Lohnnebenleistungen.


Zu denken sei dabei insbesondere an den Arbeitgeberbeitrag. Entspricht er dem gesetzlichen Obligatorium oder geht er darüber hinaus? Zahlt der Arbeitgeber etwas mehr oder gleichviel wie die Arbeitnehmenden? Vom gesamten Pensionskassenvermögen in der Schweiz sind nur etwa 40 Prozent im Rahmen des Obligatoriums angespart worden; 60 Prozent sind überobligatorisch. Da lässt sich in etwa abschätzen, was es heisst, nur gemäss dem obligatorischen Minimum versichert zu sein.


Nein, die Leistungen der Pensionskassen sind im Anstellungsgespräch selten ein Thema. Eher äussern immer mehr Männer den Wunsch, teilzeit zu arbeiten. Ihnen ist zu raten, schon gar nicht nach der Pensionskasse zu fragen. Sie könnten sonst von ihrem Ideal der Teilzeitarbeit abkommen.


Erschienen im SonntagsBlick am 18. Juni 2023


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