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AHV aufschieben? So gehts


Was viele nicht wissen: Die AHV-Rente kann man nicht nur vorbeziehen, man kann sie auch aufschieben. Je länger man sie aufschiebt, desto höher fällt sie aus. Im Maximum erhöht sie sich um 31,5 Prozent, wenn man sie mit 70 bezieht.


Das habe ich in dieser Spalte wiederholt erzählt. Und je mehr ich dazu schreibe, desto mehr unbeantwortete Fragen tauchen auf. Zum Beispiel die von einem Ehepaar aus Effretikon im Kanton Zürich. Sie und er erreichen heuer das Rentenalter. Beide haben Anspruch auf eine maximale Vollrente von 2370 Franken. Nun ist es so, dass die Summe der beiden Einzelmieten 150 Prozent des Höchstbetrags nicht überschreiten darf. Das ergibt eine Plafonierungsgrenze von 3555 Franken.


Der Mann möchte gerne noch weiter arbeiten und deshalb seine AHV-Rente aufschieben. Deshalb fragt er mich, ob sie im Total mehr als besagte 3555 Franken bekämen, sollte er die Rente erst mit 70 beziehen.


Die Antwort lautete ja. Der Aufschubzuschlag fällt nicht unter die Plafonierungsbestimmung. Freilich ist die Berechnung ziemlich kompliziert, war mittlerweile niemand mehr erstaunt.

So gehts: Wenn der Mann die Rente aufschiebt und die Frau die Rente mit 64 bezieht, so wird die Rente der Frau plafoniert – trotzRentenaufschubdes Mannes. Sie erhält die Hälfte des Maximalbetrags von 3555 Franken, also 1778 Franken.


Sobald aber der Mann die aufgeschobene Rente bezieht, werden die Renten neu berechnet. Doch der Aufschubzuschlag von zum Beispiel 31,5 Prozent berechnet sich nicht auf der maximalen Vollrente von 2370 Franken, sondern auf der plafonierten Einzelrente von 1778 Franken. 31,5 Prozent von 1778 Franken ergibt einen Betrag von 560 Franken.


Der Mann erhält außerdem ab 70 eine Rente von 2338 Franken: 1778 plus 560 Franken. Zusammen mit der Rente der Frau (1778 Franken) ergibt sich eine Summe von 4116 Franken pro Monat.


Kurz: Beziehen Frau und Mann die Rente ab dem offiziellen Rentenalter von 64 beziehungsweise 65 Jahren, gibts zusammen 3555 Franken. Falls der Mann die Rente erst mit 70 bezieht; so gibts in fünf Jahren monatlich 4116 Franken. Das ergibt ein Plus von nur noch 15,8 Prozent.


In diesem Beispiel habe ich bewusst die ordentliche Rentenerhöhung ausser Acht gelassen, die sich während der fünfjährigen Aufschiebdauer ergeben dürfte. Ich meine damit die Anpassung der Miete an die Teuerung. Denn mit jeder Rentenerhöhung werden auch die aufgeschobenen monatlichen Rentenbeträge erhöht. Dies nur zur Präzisierung.


Aber aufgepasst: Auch die aufgeschobene Rente muss angemeldet werden – und zwar bis ein Jahr nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters. Beim Verpassen dieser Frist wird rückwirkend die Summe aller Renten ausgezahlt, die der Mann seit dem ordentlichen Pensionierungsanspruch hatte.


Erschienen im SonntagsBlick am 9. August 2020


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