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Ständerat strebt nur eine kleine Reform an

  • 3. Juni
  • 4 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 10. Juni

Eine Senkung des Umwandlungssatz bleibt vorderhand ein Tabu. Der Ständerat erklärt in einem Postulat, in welchen Teilbereichen des BVG er Vorschläge erwartet. Der automatische Teuerungsausgleich ist nicht dabei.


Der Ständerat befasste sich am ersten Tag der laufenden Sommersession mit dem BVG. Mehrere Vorstösse sind hängig, die im Nachgang zur abgelehnten BVG-Revision im September 2024 eingereicht wurden. Sie greifen aber nur ein spezifisches Thema auf. «Keiner der Vorstösse berücksichtigt jedoch eine Gesamtsicht noch die Problematik der Finanzierung der geforderten Massnahmen,» erklärte Mitte-Ständerat Erich Ettlin im Namen der Kommission.


Der Bundesrat soll deshalb die Themen in einem Bericht zusammenfassen und mögliche Lösungsansätze aufzeigen. Das entsprechende Postulat 26.3521 ist am Montag der ersten Sessionswoche ohne Gegenstimme angenommen worden.


Gapany und Broulis

Johanna Gapany und Pascal Broulis, beide FDP, haben deshalb ihre Vorstösse zurückgezogen, in der Hoffnung, der Bundesrat möge ihre Anliegen im Postulat aufnehmen. Beide wollen den Zugang zur beruflichen Vorsorge und zum Alterssparen insbesondere für Teilzeit- und Mehrfachbeschäftigte erleichtern. «Die gescheiterte Reform war vor allem ein Misserfolg für mehr als 360'000 Menschen, deren Altersvorsorge dank dieser Reform hätte verbessert werden können», erklärte die Freiburgerin Gapany. Und Pascal Broulis, ihr Parteikollege aus der Waadt, sagte: «Wenn man fünf Verträge über 15'000 Franken hat, was heute vorkommt, ist man überhaupt nicht dem BVG unterstellt.»


Im Postulat ist ausdrücklich formuliert, für welche Teilbereiche Anpassungen und Vorschläge für eine mögliche Gegenfinanzierung erwartet werden:

  • Reduktion der Anzahl Gutschriftensätze mit gleichzeitiger Absenkung des höchsten Satzes

  • Früheres Sparen- Verbesserung der Situation für Mehrfach- und Teilzeitbeschäftigte

  • Bessere Möglichkeit des freiwilligen Sparens


Nun ist bekannt, dass die meisten Anpassungen und verbesserten Teilaspekte mit einer Ausweitung des Obligatoriums einhergehen. Doch bürgerliche Kräfte werden nur dann Hand bieten, wenn auf der anderen Seite Korrekturen vorgenommen werden, wie das bei der vom Volk abgelehnten BVG-Revision mit einer Absenkung des gesetzlichen Mindestumwandlungssatzes vorgesehen war.


In der Kommission wurde der Umwandlungssatz auch angesprochen, wie dessen Berichterstatter Erich Ettlin in der Debatte ausführte. «Man war sich jedoch bewusst, dass es, wenn der Umwandlungssatz mit einbezogen wird, sogleich wieder auf eine grosse, der Reform BVG 21 ähnelnde Vorlage hinausläuft.» Genau das wolle man aber nicht, und das sei auch nicht das Ziel des Postulats.


Maillard und der Teuerungsausgleich

Und dann gibts noch das Problem des Teuerungsausgleichs. Pierre-Yves Maillard will mit seiner Motion 24.4198 bewirken, dass die Renten aus der Beruflichen Vorsorge regelmässig der Teuerung angepasst werden. Wie schon bei der 13. AHV-Rente macht sich der Gewerkschaftspräsident auch hier fürs Wohl der Rentnerinnen und Rentnern stark, die ja nicht wirklich zur ureigenen Klientel der Gewerkschaften gehören.


Maillards Anliegen wurde im Postulat nicht aufgegriffen, weshalb der Waadtländer SP-Ständerat an seinem Vorstoss festhielt, zumal in der Kommission die Motion mit 6 gegen 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen nur knapp abgelehnt wurde. Deutlicher war die ablehnende Haltung im Ständerat: 30 zu 9 Stimmen bei 4 Enthaltungen.


Gemäss Art. 36 BVG werden die Altersrenten entsprechend den finanziellen Möglichkeiten der Vorsorgeeinrichtung der Preisentwicklung angepasst. «Das paritätische oder das oberste Organ der Vorsorgeeinrichtung entscheidet jährlich darüber, ob und in welchem Ausmass die Renten angepasst werden.»


Pierre-Yves Maillard verweist auch auf Artikel 113 der Bundesverfassung: «Die berufliche Vorsorge ermöglicht zusammen mit der Alters‑, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise.» Und die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung, so Maillard, heisse nach Meinung mehrerer Juristen eine Absicherung bei Kaufkraftverlusten.


Minus 9 % in zehn Jahren

Maillard rechnet vor: Seit 2015 – also allein im letzten Jahrzehnt – sei der reale Wert der Renten der 2. Säule um 9 Prozent gesunken. «Die heute im Jahr 2026 ausbezahlten Renten sind 9 % weniger wert als jene, die 2015 ausbezahlt wurden.» Gemäss Maillard entspricht das einem jährlichen Rentenverlust von rund 3140 Franken bei Männern; 1970 Franken bei Frauen.


Dabei befinden sich die Kassen mehrheitlich in einer «exzellenten finanziellen Situation», sagte Maillard. Der Deckungsgrad per Ende 2025 betrage gegen die 120 %. Und trotzdem hätten 2024 bloss 14 % der Vorsorgeeinrichtungen ihre Renten der Teuerung angepasst.

Dazu gibts freilich einen guten Grund: Viele Rentnerinnen und vor allem Rentner erhalten dank dem versicherungsmathematisch nicht gerechtfertigten Umwandlungssatz eine höhere Rente als sie aufgrund ihres angesparten Kapitals Anspruch hätten. Sie profitieren von Quersubventionieren der aktiv Versicherten. So sagte Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider in der Ständeratsdebatte, die Organe hätten in der Frage des Teuerungsausgleichs nicht nur die finanzielle Tragbarkeit der Vorsorgeeinrichtung zu prüfen; sie hätten ebenso eine Gleichbehandlung der aktiv und passiv Versicherten zu gewährleisten.


Zinsversprechen und Inflation

So sei an die Stellungnahme des Bundesrats vom 27. November 2024 zur Motion Maillard erinnert. Darin heisst es, die 2. Säule enthalte bereits jetzt ein über die ganze Rentenlaufzeit geglätteter Teuerungsausgleich. «Denn der Rentenumwandlungssatz beinhaltet ein Zinsversprechen, das höher ist als die Inflation: Es umfasst auch eine Realverzinsung. So enthält der gesetzliche Mindestumwandlungssatz von 6,8 Prozent eine Verzinsungskomponente von rund 5 Prozent, also einen äusserst attraktiven Realzins.»

Trotz dieser schlagenden Argumente schien die Kommission eine gewisse Sympathie für das Anliegen des Gewerkschafters zu haben. Der Teuerungsausgleichs wird zwar in der Begründung des Postulats nicht erwähnt. Um dem Motionär entgegenzukommen, so Ettlin, könne der Bundesrat im Postulat die Frage des Teuerungsausgleichs auch detaillierter ausführen.


Zudem erklärte der Obwaldner Ständerat Ettlin, das BSV hätte der Kommission versichert, dass es der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) darauf aufmerksam mache, dass der Stiftungsrat auch für einen Teuerungsausgleich Verantwortung übernehmen müsse, sofern genügend Mittel vorhanden seien.

                                                    

 

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Erschienen am 3. Juni 2026 auf schweizerpersonalvorsorge.ch

 





 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 Erschienen in «Schweizer Personalvorsorge» am 9. Dezember 2025

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