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Altersvorsorge mit Denkfehler: Der Preis des frühen Sparens

Aktualisiert: 26. Juni


Wer vor dem 25. Geburtstag freiwillig in die Säule 3a einzahlt, schränkt spätere Pensionskasseneinkäufe ein.

 

Ab dem 25. Lebensjahr ist man obligatorisch gemäss dem BVG versichert. Doch Einzahlungen in die Säule 3a sind bereits ab dem 18. Altersjahr möglich – vorausgesetzt, man erzielt ein AHV-pflichtiges Einkommen. Auf den ersten Blick hat das eine mit dem anderen nichts zu tun. Bei näherem Hinsehen hingegen schon.

 

Die Rede ist hier von Artikel 60a Absatz 2 der Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV 2). Aufs Zitieren dieses schwer verdaulichen Verordnungstextes sei hier verzichtet. Im Wesentlichen geht es darum, dass vor dem Alter 25 getätigte Einkäufe in die Säule 3a spätere Einkaufsmöglichkeiten in die 2. Säule einschränken.

 

Diese Bestimmung soll verhindern, dass Selbstständigerwerbende mit umfassenden Möglichkeiten zum Aufbau einer Säule 3a nicht zusätzlich auch im grossen Stil Einkäufe in die 2. Säule tätigen können, sofern sie sich später anstellen lassen und einer Vorsorgeeinrichtung angeschlossen werden.

 

Das Problem ist aber, dass nicht nur Selbstständigerwerbende, sondern auch die U25 von dieser Bestimmung betroffen sind.


Der Waadtländer FDP-Ständerat Pascal Broulis sieht darin eine klare Benachteiligung junger Arbeitnehmender. Er reichte in der Wintersession eine Motion ein, um den Bundesrat zu einer Anpassung der Verordnung zu bewegen – mit dem Ziel, die U25 nicht mehr zu benachteiligen.


Broulis rechnet vor: Ein Arbeitnehmer, Jahrgang 1999, zahlt ab seinem 18. Lebensjahr jährlich den Maximalbetrag in die Säule 3a ein – bis zum 24. Geburtstag ergibt das ein angespartes Kapital von 41’471 Franken. Möchte er ab 25 Jahren auch in die 2. Säule Einkäufe tätigen, darf er dies erst tun, wenn sein Einkaufspotenzial in der Pensionskasse diesen Betrag übersteigt. Erst dann wären weitere Einkäufe zulässig.


Der Bundesrat sieht keinen Handlungsbedarf. Laut seinen Angaben zahlten 2018 nur 4,7 Prozent der unter 24-jährigen Erwerbstätigen in die Säule 3a ein – bei den 25- bis 64-Jährigen lag der Anteil bei knapp 57 Prozent. Aktuellere Daten gibt es nicht. Fazit des Bundesrats: «Die Zahl der jungen Beitragszahlenden ist sehr klein».


Die vom Bundesrat genannten Zahlen stammen aus dem Jahr 2018. Doch Broulis verweist auf den Vorsorgebarometer 2024 der Raiffeisen-Gruppe, wonach immer mehr Jugendliche zwischen 18 und 24 Jahren Beiträge in die Säule 3a einzahlen würden. Auch die zunehmende Zahl an Werbekampagnen von Banken und Versicherungen, die sich gezielt an diese Altersgruppe richten, deutet laut Broulis auf einen wachsenden Trend hin.


So sei die ketzerische Frage erlaubt, ob junge Personen wirklich gut beraten sind, den vollen Beitrag in die Säule 3a einzuzahlen.


Ihre Einkommen sind erfahrungsgemäss gering; entsprechend gering ist auch die steuerliche Erleichterung. Kommt hinzu, dass das Geld beim Bezug versteuert werden muss. Wie genau diese Besteuerung in Zukunft aussieht, wissen wir nicht. Wir wissen aber, dass es Bestrebungen gibt, die steuerlichen Bedingungen weiter zu


Wer bereits in jungen Jahren derart liquide ist, um 7000 Franken auf die hohe Kante zu legen, investiert das Geld lieber in börsenkotierte Anlagefonds, so genannte ETF - ohne das Zwangskorsett der Säule 3a.

 

 

 


 

 


 

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Erschienen bei Fachschule für Personalvorsorge am 8. April 2025

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