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3a-Konto: Bald auch für Kinder? Der Bundesrat sagt Nein


Kaum ist der Ausbau der Säule 3a in Kraft; fordert die FDP weitere Ausbauschritte. Was als Vorsorgeanreiz begann, wird mehr und mehr zum Schlupfloch für Gutverdiener.


Teilbezüge von Geldern auf dem Freizügigkeitskonto oder dem Konto 3a sind grundsätzlich nicht vorgesehen. Eine Ausnahme bildet der Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum. Kenner der Materie schliessen deshalb mehrere 3a-Konti ab, um später das Geld gestaffelt zu beziehen und damit die Steuerprogression zu brechen.


Der Zürcher FDP-Nationalrat Andri Silberschmidt will deshalb die Ausnahme zur Regel machen: Ende Februar 2024 reichte der Zürcher Finanzspezialist die Motion 24.3067 ein, um Teilbezüge der persönlichen Vorsorgegelder zu ermöglichen. Dabei soll eine maximale Anzahl Bezüge und ein minimaler Betrag pro Bezug vorgesehen werden.


Was spricht dagegen? Laut Bundesrat wenig. Deshalb empfiehlt er am 8. Mai 2024, die Motion anzunehmen. Insbesondere für Selbstständigerwerbende sei die Möglichkeit von Teilbezügen sinnvoll. Silberschmidt wörtlich: «Wer sich selbstständig macht und dafür beispielsweise 20'000 von 60'000 Franken verwenden will, kann das heute nicht. Man muss alles beziehen oder halt nichts.»


Kritik von links


Und doch spricht etwas dagegen, zumindest nach Ansicht von Barbara Gysi, SP-Nationalrätin aus dem Kanton St. Gallen und derzeit Präsidentin der Sozial- und Gesundheitskommission (SGK-N). In der letztjährigen Herbstsession bekämpfte sie den Vorstoss, «weil es einer aus einer ganzen Reihe ist, die auf die Steuerkasse zielen. Es sei der x-te Vorstoss im Bereich der Säule 3a. «Am Schluss ist eigentlich immer die Staatskasse diejenige, die das Nachsehen hat.»


Das zeigt auch die neue Regelung, die auf Anfang 2025 in Kraft trat: Wer in einem Jahr keine oder nur eine teilweise Einzahlung in die Säule 3a tätigt, kann dies künftig bis zu zehn Jahre rückwirkend nachholen – und die Beiträge dann steuerlich abziehen. 

Der Bundesrat rechnet dadurch bei der direkten Bundessteuer mit jährlichen Mindereinnahmen von 100 bis 150 Mio. Franken. Für Kantone und Gemeinden dürften die Ausfälle zwischen 200 und 450 Mio. betragen.


Unklare Steuerausfälle


Ob auch Teilbezüge zu weiteren Steuerausfällen führen, wie das Barbara Gysi befürchtet, ist noch unklar. Der Bundesrat will nach eigenen Aussagen festlegen, unter welchen Bedingungen Teilbezüge erfolgen dürfen, «um negative steuerliche Auswirkungen einzuschränken».


Auch die ständerätliche Sozial- und Gesundheitskommission (SGK-S) betont in ihren Erwägungen vom Juni 2025: «Es sei zu verhindern, dass die Umsetzung der Motion zu übermässigen Steuerausfällen führt». Abgesehen von den Selbstständigen könnten einzig die wohlhabendsten Steuerpflichtigen in die Säule 3a einzahlen. Sie empfiehlt mit 9 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen die Motion anzunehmen. Auch der Nationalrat stimmte in der Herbstsession 2024 der Motion zu. Am 18. September 2025 soll nun der Ständerat darüber befinden.


Silberschmidt ist unersättlich


Andri Silberschmidt hat nicht genug: Mit seiner Motion 25.3778 will er die freiwillige Vorsorge 3a auch für Kinder ermöglichen. Im Unterschied zum oben besprochenen Vorstoss findet der Bundesrat keinen Gefallen daran.


Wenn Eltern für ihr Kind ein Säule-3a-Konto eröffnen und Einzahlungen darauf von ihrem steuerbaren Einkommen abziehen können, käme das «einem grundlegenden Umbau der

Säule 3a gleich, die heute als Selbervorsorge ausgestaltet ist», schreibt der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 20. August 2025.


Mit einem simplen Fondssparplan ist Kindern eher geholfen ist als mit Spareinlagen in die steuerbegünstigte Säule 3a, dessen Bezug später versteuert werden muss.


Wer sich etwa mit Finanzanlagen beschäftigt, wird bestätigen, dass Kindern mit einem simplen Fondssparplan eher geholfen ist als mit Spareinlagen in die steuerbegünstigte Säule 3a, dessen Bezug später versteuert werden muss. Von der Steuerbegünstigung profitieren allein die Eltern, nicht die Kinder.


Wiederkehrende FDP-Vorstösse


Es ist nicht das erste Mal, dass Zürcher FDP-Parlamentarier einen Ausbau der Säule 3a auf nichterwerbstätige Personen anstreben.


Im März 1996 tat dies die Zürcher FDP-Nationalrätin Lili Nabholz, eine Vorreiterin der bürgerlichen Frauenpolitik, die 2003 aus dem Nationalrat ausgeschieden war. Die Rechtsanwältin war zudem bis 2010 als Ombudsfrau der Privatversicherung und der Suva tätig.


Die Behandlungsfrist der parlamentarischen Initiative Nabholz wurde wiederholt verlängert, bis sie schliesslich 13 Jahre nach dessen Einreichung abgeschrieben wurde.

2019 wollte dann die FDP-Fraktion unter der Regie der Zürcherin Regine Sauter die gesetzlichen Voraussetzungen schaffen, damit Ehegatten in die Säule 3a des nichterwerbstätigen Ehepartners einzahlen können. Der Nationalrat lehnte die Motion in der Wintersession 2021 mit 102 zu 81 Stimmen ab.



 

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Erschienen in Schweizer Personalvorsorge am 2. September 2025

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