«Viele in der Pflege können nicht Nein sagen»
- 20. Juli
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Der Multi-Spitalverwaltungsrat Thomas Straubhaar über die Pflegeinitiative, den Fachkräftemangel und die Frage, weshalb das «Bülacher Modell» nicht auch in Sarnen eingeführt wird.
Herr Straubhaar, finden Sie es richtig, dass die Pflegeinitiative nicht umgesetzt wird?
Grundsätzlich sind Verfassungsaufträge umzusetzen. Aber ich finde es falsch, operative Details und Arbeitsbedingungen für eine bestimmte Berufsgruppe schweizweit gesetzlich, für alle genau gleich, ohne Berücksichtigung von Bedürfnissen der Betriebe und der Mitarbeitenden festzulegen.
Also finden Sie es richtig, dass die Initiative nicht umgesetzt wird.
Mit den Anliegen bin ich zu einem guten Teil einverstanden. Aber man muss schauen, auf welcher politischen Ebene welche Regelungen eingeführt werden: auf Bundes- oder auf kantonaler Ebene oder im Unternehmen selbst. Man kann doch nicht in Genf oder zum Beispiel in Sarnen die gleichen Arbeitsbedingungen erwarten.
Mit anderen Worten: kein Handlungsbedarf in der Pflege. So weiterfahren.
Überhaupt nicht. Wie gesagt, die Stossrichtung der Initiative ist richtig; die Umsetzung mit einem schweizweit einheitlichen Berufsgesetz ist jedoch falsch. Der Fachkräftemangel ist eine Tatsache. Die Spitäler sind gefordert, bessere Arbeitsbedingungen zu schaffen, sonst laufen ihnen die Leute davon.
Was heisst das?
Bessere Arbeitsbedingungen heisst, viele gezielte und bedürfnisgerechte Massnahmen im Unternehmen umzusetzen, die kaum kosten werden. Aber einige werde natürlich zusätzliche Kosten verursachen. Und diese Kosten müssen durch höhere Tarife abgegolten werden.
Thomas Straubhaar war in den Nullerjahren stellvertretender Spitalamtsvorsteher im Kanton Bern. Nach einem Engagement in der Berner Klinik Sonnenhof folgten Stationen unter andern als selbständiger CEO a.i. beziehungsweise Geschäftsführer im Spital Bülach, in der Klinik Lengg in Zürich, der Klinik Siloah in Gümligen und der Reha-Gruppe Zurzach Care.
Nun ist der 68-jährige Spitalratspräsident des Kantonsspital Obwalden (bis Ende Juni), Verwaltungsratspräsident des Spitals Bülach und seit zwei Jahren auch bei der Spital STS AG in Thun. Im Spitalzentrum Biel und in der Forel-Klinik ist er Mitglied des Verwaltungsrates.
Zur Finanzierung kommen wir noch. Zuerst zu den Arbeitsbedingungen. Der Nationalrat wollte nichts davon wissen, die maximale Höchstarbeitszeit von 50 auf 45 Stunden zu reduzieren.
Das ist auch richtig so. Die maximale Höchstarbeitszeit ist auch nicht das Problem. Im Gegenteil: Warum soll der Gesetzgeber verbieten, dass eine Pflegefachkraft im Winter mehr arbeitet, um im Sommer zwei Monate Ferien einzuziehen?
Was hat das mit der maximalen Höchstarbeitszeit zu tun?
Es gibt Pflegefachkräfte, die wollen über die normale Wochenarbeitszeit von 42 Stunden hinaus arbeiten und Überstunden ansammeln, damit sie länger Ferien machen können. Warum soll der Gesetzgeber das verbieten? Das müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer miteinander vereinbaren. Wir brauchen mehr Flexibilität, die den Bedürfnissen der heutigen Generation gerecht werden.
Was heisst denn für Sie bessere Arbeitsbedingungen? Man sagt ja immer, an den Löhnen liege es nicht, sondern am Stress.
Ein Problem ist vielfach, dass aufgrund von Krankheit oder zusätzlicher Arbeit mehr Pflegende arbeiten müssen, um den Pflegedarf abzudecken. Dann wird herumtelefoniert, um Mitarbeitende zu einer zusätzlichen Schicht zu motivieren. Das ist äusserst unbeliebt, weil viele in der Pflege schlecht Nein sagen können, sie ihr Team nicht im Stich lassen wollen, obschon sie bereits andere Verpflichtungen haben. Das führt unter anderem zu Stresssituationen.
Also sind wir beim «Bülacher Modell» (siehe Kasten)
Genau. Es ist ein Ansatz, diese Situation zu verbessern. Das Modell besteht aus vier Stufen: «Fix», «Flex Day», «Flex» und «Super Flex». Flexibilität in der Dienstplanung und Spontaneität werden mit Zulagen belohnt. Die Stufe Fix hat einen Grundlohn, feste Arbeitszeiten, keine Nachtdienste. Und wer Fix wählt, muss nicht befürchten, an Freitagen behelligt zu werden.
Und? Hat es sich bewährt?
Das Modell wird nun seit drei Jahren angewandt. Die Fluktuation ist von 17.6 auf 5.7 Prozent gefallen, die Absenzquote sank von 5.13 auf 3.69 Proozent. Zudem haben wir massivst weniger Einsätze von Temporärmitarbeitenden. Die Zahl sank von 856 auf lediglich noch 4 Einsätze im Jahr.
Welche Stufe ist die beliebteste?
Das kann man so generell nicht sagen. Mitarbeitende wählen die Stufe, welche gerade am besten zu ihrer persönlichen Lebenssituation passt. Personen mit Bedarf an hoher Planungssicherheit wählen «Fix». Mitarbeitende, die sehr flexibel sind und auch einspringen wollen, auch um mehr Geld zu verdienen, wählen «Superflex». Die Verteilung ist etwa ein Viertel im «Fix», die Hälfte in den Flex Stufen und ein Viertel im «Superflex».
Warum führen Sie das Bülacher Modell nicht auch im Kantonsspital Obwalden ein?
Jedes Spital ist anders, deshalb bin ich ja auch gegen schweizweit einheitliche Lösungen. Das Bülacher-Modell ist eine spannende und erfolgreiche Lösung, die auf die spezifischen Rahmenbedingungen des Spitals Bülach zugeschnitten wurde. Es gibt aber keine Patentlösung, die andere Spitäler einfach kopieren können.
Was ist denn beim Kantonsspital Obwalden in Sarnen anders?
Das Kantonsspital Obwalden verfügt über andere strukturelle Voraussetzungen. Als regional verankertes Spital profitiert es von einer hohen Identifikation seiner Mitarbeitenden mit dem Betrieb sowie von etablierten, bereits seit längerer Zeit eingeführten flexiblen Arbeitszeitmodellen. Zudem ermöglicht die überschaubare Grösse eine direkte und individuelle Personalführung. Die Spitalverantwortlichen prüfen jedoch laufend, welche Ansätze die Attraktivität als Arbeitgeber verbessern und seitens der Mitarbeitenden gewünscht werden.
Der Spitalverband lehnt eine generelle Pflicht zum Verhandeln von Gesamtarbeitsverträgen ab. Wie stehen Sie dazu?
Wir haben im Kanton Bern gute Erfahrungen mit einem GAV, der seit über 25 Jahren im Kraft ist, gemacht. Die Zürcher Spitäler haben keinen GAV; doch das Beispiel Bülach zeigt, dass es ohne auch geht. Wir setzen uns mit den Anliegen und Bedürfnissen der Mitarbeitenden intensiv auseinander – das gehört meiner Meinung nach zu den ureigensten Führungsaufgaben.
Bessere Arbeitsbedingungen heisst höhere Kosten. Wie soll das finanziert werden?
Wir brauchen bessere Arbeitsbedingungen. Man kann mit der Generation Z nicht gleich verfahren wie mit älteren Semestern. Wir als Unternehmen müssen uns anpassen. Aber viele Massnahmen gehen nicht mit höheren Kosten einher. Trotzdem, 70 Prozent der Kosten sind Personalkosten. Wenn Massnahmen zu Mehrkosten führen, müssen diese über eine höhere Baserate ausgeglichen werden. Ich sehe nicht ein, weshalb unser bereits komplexes System allfällig mit einer Spezialfinanzierung noch komplexer gemacht werden soll.
Die Baserate betrifft nur den stationären Bereich. Das Problem liegt aber im stark wachsenden und defizitären ambulanten Bereich.
Der ambulante Bereich wird über Taxpunkte und Taxpunktwerte abgegolten. Hier müssen insbesondere die Leistungen der MPA und der Pflege korrekt und endlich dem Aufwand entsprechend abgegolten werden.
Eine höhere Baserate heisst höhere Krankenkassenprämien.
Ja, das ist politisch gewollt. 61 Prozent der Schweizerinnen und Schweizer haben der Pflegeinitiative zugestimmt. Sie wussten sehr wohl, dass das mit höheren Kosten einhergeht.
Die Pflegeinitiative wurde am 28. November 2021 mit einem deutlichen Ja-Anteil von 61 Prozent angenommen. In der Verfassung steht nun unter anderem: «Der Bund erlässt im Rahmen seiner Zuständigkeiten Ausführungsbestimmungen über anforderungsgerechte Arbeitsbedingungen für die in der Pflege tätigen Personen.»
Am 21. Mai 2025 legte der Bundesrat dem Parlament die Botschaft zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen vor. Der Nationalrat lehnte in der Frühjarhssession 2026 die Vorschläge des Nationalrats zu grossen Teilen ab. Medinside berichtete hier darüber.
Yvonne Ribi, Geschäftsführerin des SBK, sagte darauf auf Medinside: «Jetzt muss der Ständerat ran. Wir fordern alle Mitglieder im Zweitrat auf, den Volkswillen zu respektieren. Dazu braucht es substanzielle Verbesserungen der Arbeitsbedingungen für die Pflege.»
Am 1. September 2026 wird sich die vorberatende Kommission des Ständerats damit befassen.
Erschienen auf medinside.ch am 22. Juni 2026

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